» Update 24.07.2021 – Abschluss (Link zum Beitrag hier)
Liebe Tanzsport-Freunde!
angesichts der Katastrophe in den Hochwassergebieten in unserem Umfeld fällt es mir schwer, heute mit unserem Anliegen auf Euch zuzugehen. Aber ich bin zuversichtlich, dass hier jeder in seinem Rahmen bereits auch etwas für die vielen durch die Überschwemmung traumatisierten und geschädigten Menschen getan hat, oder tun wird.
Nachdem wir nun auch die Gebührenrechnung des Gerichts zu unserem Normenkontrollantrag erhalten haben sollte die finanzielle Belastung des TSK bekannt sein und ich möchte die Angelegenheit zum Abschluss bringen.
Es sind insgesamt Kosten in Höhe von 701,50 € entstanden, so dass jeder, der mir seine Unterstützung per Mail zugesagt hatte, jeweils mit einem Betrag von 12,00 € zur vollständigen Deckung der Kosten beitragen kann.
Von einigen habe ich bereits Spenden erhalten, dafür danke ich Euch sehr!
Für die anderen: bitte überweist Eure Spende für den Normenkontrollantrag auf das Vereinskonto des TSK Sankt Augustin e.V.:
DE84 3705 0299 0025 0028 82 bei der Kreissparkasse Köln
Verwendungszweck „Spende 2021“
Ich grüße alle sehr herzlich und freue mich auf die kleinen „Tänzer-Familien-Treffen“ auf dem Parkett!
Anne Beaumont
1. Vorsitzende
» Update 10.07.2021 (Link zum Beitrag)
Liebe Tanzsport-Freunde!
In unserer Angelegenheit des Normenkontrollantrages (weitere Informationen auch hier) möchte ich Euch auf den neuesten Stand bringen:
Als sich im Zuge der Einführung von Inzidenzstufen in NRW die Corona-Schutzverordnung entscheidend geändert hatte, beantragte unsere Anwältin auf unser Betreiben hin die Erledigung des Verfahrens. Gleiches tat die Gegenseite. Das Verfahren wurde eingestellt.
Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 5.000 € festgesetzt und das OVG hat entschieden, die Kosten gegeneinander aufzuheben! Dies bedeutet, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt.
Wir halten dies für ein durchaus positives Ergebnis da das Gericht damit zum Ausdruck bringt, dass es die Erfolgsaussichten – abweichend von der Gegenseite – durchaus als offen angesehen hat (siehe anliegende Begründung des OVG S. 2 und 3!).
Unsere Anwältin übermittelte uns bereits ihre Rechnung für den Transsportkreis Sankt Augustin (Anlage 2) und hat entgegenkommender Weise von einer Gebührenerhöhung für zwei Auftraggeber (TSK und A. Beaumont) abgesehen! Diese Rechnung von 540,50 € an den TSK habe ich bereits bezahlt.
Die Gerichtskosten werden noch bei uns angefordert werden. Laut Aussage der Anwältin sollen sie 584 € betragen (Grundbetrag bei Streitwert 5.000 Euro x 4). Frau Solmecke wird sodann die Ausgleichung der Gerichtskosten beantragen, so dass die Gegenseite aufgrund der vom Gericht ausgesprochenen Kostenaufhebung die Hälfte tragen müsste. Das insoweit erforderliche Kostenfestsetzungsverfahren wird aber wahrscheinlich ein gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
So wie es aussieht, werden dann voraussichtlich insgesamt Kosten in Höhe von ca. 832,50 € entstanden sein. Wenn jede*r der sich gemeldeten Unterstützer*innen 15 € spendet, ist die Sache ohne Verlust abgeschlossen! Ich warte die Gerichtskosten noch ab und werde Euch dann die Konto-Nummer des TSK übermitteln, Verwendungszweck „Spende 2021“.
Vielen Dank für Euren Zuspruch und die vielfältigen Solidaritätsbekundungen, die es mir erleichtert haben, das gerichtliche Verfahren trotz scheinbar unüberwindlicher Widerstände anzustrengen!
Sehr liebe Grüße in die Tänzergemeinschaft und einen schönen Sommer für Euch!
Anne Beaumont
1. Vorsitzende
» Update 19.05.2021 (Rundmail)
Liebe Tanzsportfreunde,
wir nähern uns langsam dem Zeitraum, den das Gericht in der Vergangenheit benötigte, um eine Entscheidung zu fällen. Das Land NRW ist über Anwälte vertreten, die aus unserer Sicht teilweise erstaunliche Positionen eingenommen haben. In der Stellungnahme vom 4.05.21 findet sich die Auffassung, Grundrechte seien nicht wirklich tangiert. Der Tanzsport wurde mit dem Betrieb von Fitnessstudios gleichgesetzt, deren Öffnung ein nicht vertretbares Risiko erzeugen würde. Die Argumente gingen vollkommen an der von uns dargestellten Realität vorbei. Unsere Anwältin hat am 11.05.2021 darauf reagiert und eine Gegendarstellung vorgenommen.
Stand heute habe ich noch keine weiteren Neuigkeiten.
Durch die neue Coronaschutzverordnung entfällt nach wie vor die Beschwer nicht, auch wenn die Inzidenzen fallen und nun Öffnungen an die Inzidenzwerte gekoppelt sind. Der Sportbetrieb in Hallen wird erst möglich, wenn die Inzidenz stabil (über mindestens 7 Tage) unter 50 bleibt. Und dann müssen auch Ehepaare oder Personen aus einem Haushalt, die gemeinsam trainieren möchten, für jedes Training einen bestätigten negativen Test vorweisen können. Diesen müssen die Verantwortlichen (Vereine) nachkontrollieren. Das wird eine schöner Verwaltungsaufwand.
Vielen herzlichen Dank nochmals für die Unterstützung, die ihr mir in der Sache zugesichert habt. Es sind über 50 Mails bei mir eingetroffen. Gerne können es noch mehr werden. Ich freue mich, wenn ihr noch andere weitere Freunde motivieren könnt.
Ich halte euch weiter auf dem laufenden!
Liebe Grüße an die Tanzsportgemeinde NRW
Anne Beaumont
» Update 26.04.2021 (Rundmail)
Liebe Tanzsportfreunde! ich bin überwältigt von der positiven Resonanz aus euren Kreisen. Am Wochenende stand mein Telefon/Whatsapp/Facebook/Maileingang nicht still.
Ich freue mich über die Zusage eurer Unterstützung per unten angegebener Mailadresse!
Einen Betrag gilt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu nennen. Erst wenn die Sache entschieden ist, weiß ich genau, welchen Betrag wir ggf. decken müssen. Dann werde ich euch alle, die ihr mir geschrieben habt, per Rundmail informieren und eine Bankverbindung bekannt geben!
Noch gehen wir davon aus, dass wir ERFOLG haben sollten!!!
Liebe Grüße an die starke Tanzsportlerfamilie NRW.
Anne Beaumont
Verfahrensbeginn – 23.04.2021
TSK stellt Antrag bei OVG Münster
NRW-Tanzsportler solidarisiert euch mit uns!
Seit nunmehr einem halben Jahr ist uns jede Möglichkeit genommen, unseren Sport auszuüben. Selbst Personen aus einem Hausstand, die täglich Tisch und Bett teilen, ist das gemeinsame Training in unseren großen Tanzsporthallen nicht gestattet – auch nicht alleine, ohne jeglichen Kontakt mit anderen Paaren.
Wir Vereine haben alle sorgfältige Hygienekonzepte entwickelt und sind immer darauf bedacht, unsere Mitglieder keiner Gefahr auszusetzen, aber wir sind mit unserem Sport auf die Hallen angewiesen und hatten im Frühjahr 2020 gezeigt, dass es machbar ist.
Nach unzählige Telefonaten und Korrespondenzen mit den örtlichen Behörden, den örtlichen Verbänden, den Landessportverbänden und der Staatskanzlei NRW seitens des TNW, vieler Vereinsvorstände und auch Privatpersonen fehlt eigentlich nur noch der Schritt vors Gericht.
Auch wenn die Chancen begrenzt sind, sollten wir es doch wenigstens versuchen!
Die Zeichen deuten darauf hin, dass der Indoor-Sport auch bei den nächsten Änderungen noch hintenanstehen wird, und das mit völlig unlogischen und nicht nachzuvollziehenden Begründungen.
Wir haben diesen Schritt jetzt getan und gehen für den Tanzsport das finanzielle Risiko ein.
Die Kanzlei SOLMECKE aus Siegburg hat am 23.04.2021 unseren Antrag an das OVG Münster gestellt!
Nun bitte ich Euch um solidarische Unterstützung bei dieser Aktion! Sollte der Normenkontrollantrag keinen Erfolg haben, würden Kosten in 4-stelliger Höhe entstehen. Keinesfalls möchte ich meinen Verein dafür alleine aufkommen lassen und bitte Euch, mir in diesem Fall finanziell beizustehen.
Je mehr Personen sich an dem finanziellen Risiko beteiligen, desto geringer würde der Beitrag für den Einzelnen ausfallen.
Ich bitte Euch also, mir über die Mailadresse
normenkontrollantrag@tanzsportkreis-sankt-augustin.de
zu bekunden, ob auch ihr bereit wärt, einen Beitrag zu dieser Aktion zu leisten.
Informationen und den ausführlichen Antrag findet ihr in den unten stehenden Dateien.
Vielen Dank für eure Unterstützung im Voraus und drückt uns allen fest die Daumen!
Bitte verbreitet dieses Schreiben auch fleißig in Tänzerkreisen weiter!!!!!
Anne Beaumont
Tanzsportkreis Sankt Augustin e.V.
(1. Vorsitzende)
Antrag – RAe Solmecke
(Download-Möglichkeit darunter)
Anschreiben Normenkontrollklage
(Download-Möglichkeit darunter)