Zum Verfahren Normenkontrollantrag – Update 10. Juni 2021

Liebe Tanzsport-Freunde!

In unserer Angelegenheit des Normenkontrollantrages (weitere Informationen auch hier) möchte ich Euch auf den neuesten Stand bringen:

Als sich im Zuge der Einführung von Inzidenzstufen in NRW die Corona-Schutzverordnung entscheidend geändert hatte, beantragte unsere Anwältin auf unser Betreiben hin die Erledigung des Verfahrens. Gleiches tat die Gegenseite. Das Verfahren wurde eingestellt.

Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 5.000 € festgesetzt und das OVG hat entschieden, die Kosten gegeneinander aufzuheben! Dies bedeutet, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt.

Wir halten dies für ein durchaus positives Ergebnis da das Gericht damit zum Ausdruck bringt, dass es die Erfolgsaussichten – abweichend von der Gegenseite – durchaus als offen angesehen hat (siehe anliegende Begründung des OVG S. 2 und 3!).

Unsere Anwältin übermittelte uns bereits ihre Rechnung für den Transsportkreis Sankt Augustin (Anlage 2) und hat entgegenkommender Weise von einer Gebührenerhöhung für zwei Auftraggeber (TSK und A. Beaumont) abgesehen! Diese Rechnung von 540,50 € an den TSK habe ich bereits bezahlt.

Die Gerichtskosten werden noch bei uns angefordert werden. Laut Aussage der Anwältin sollen sie 584 € betragen (Grundbetrag bei Streitwert 5.000 Euro x 4). Frau Solmecke wird sodann die Ausgleichung der Gerichtskosten beantragen, so dass die Gegenseite aufgrund der vom Gericht ausgesprochenen Kostenaufhebung die Hälfte tragen müsste. Das insoweit erforderliche Kostenfestsetzungsverfahren wird aber wahrscheinlich ein gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

So wie es aussieht, werden dann voraussichtlich insgesamt Kosten in Höhe von ca. 832,50 € entstanden sein. Wenn jede*r der sich gemeldeten Unterstützer*innen 15 € spendet, ist die Sache ohne Verlust abgeschlossen! Ich warte die Gerichtskosten noch ab und werde Euch dann die Konto-Nummer des TSK übermitteln, Verwendungszweck „Spende 2021“.

Vielen Dank für Euren Zuspruch und die vielfältigen Solidaritätsbekundungen, die es mir erleichtert haben, das gerichtliche Verfahren trotz scheinbar unüberwindlicher Widerstände anzustrengen!

Sehr liebe Grüße in die Tänzergemeinschaft und einen schönen Sommer für Euch!

Anne Beaumont
1. Vorsitzende


Anlagen:

  1. OVG-Beschluss (inkl. Begründung des OVG)
  2. Kostenrechnung