Auch „Ungeimpften“ ist mit Auflagen die Teilnahme am Training gestattet!
Mit den neuen Regelungen im Zusammenhang mit der noch nicht überwundenen Corona-Pandemie ist der Sportbetrieb nun generell mit 3G zulässig.
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
So dürfen auch Ungeimpfte mit einem negativen Test wieder am Training teilnehmen. Wir wünschen uns dennoch, dass sich möglichst viele impfen lassen und alle weiter umsichtig agieren, um sich und andere zu schützen.
Die die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) bleiben bestehen.
Keine Teilnahme am Training bei typischen Erkältungssymptomen! Keine Teilnahme bei unmittelbarem Kontakt zu einer infizierten Person!
Für die Teilnahme an den Gruppenstunden ist die 3G-Regeln von den Trainern zu kontrollieren.
Für das Freie Training in den Hallen gelten ebenfalls die 3G-Regeln.
Verstöße gegen diese Regelungen können nicht abgemahnt werden. Wer den Trainingsbetrieb ohne 3G – Status aufnimmt, riskiert bei Kontrolle durch das Ordnungsamt Strafen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Strafen an den Verein kommen, werden wir den Verursacher in Regress nehmen. Auch ist bei Verstoß mit generellem Hausverbot zu rechnen.
Bislang konnte der Trainingsbetrieb reibungslos aufrecht erhalten bleiben, weil sich alle an die Clubregeln gehalten haben.
Dafür bedankt sich der Vorstand herzlich!
Stankt Augustin, 10. März 2022
Anne Beaumont
1. Vorsitzende