Für Geboosterte Personen entfällt die Testpflicht bei 2G+!

In dieser Woche startet im TSK wieder der Gruppenunterricht. Bis Mittwoch, dem 12. Januar 2022 gelten die Regeln, wie zuvor beschrieben fort (2G+ für das Training).

Ab Donnerstag, dem 13. Januar 2022, gilt eine neue Corona-Schutzverordnung, die den Trainingsbetrieb in den Sporthallen des Tanzclubs erleichtert:

„Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

Die die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) bleiben bestehen.“

Für die Teilnahme an den Gruppenstunden ist der aktuelle Testnachweis, bzw. der Nachweis einer Auffrischungsimpfung zwingend von den Trainern zu kontrollieren.

Für das Freie Training in den Hallen muss vor der geplanten Nutzung ein aktueller Testnachweis bzw. einmalig der Nachweis einer Auffrischungsimpfung elektronisch an die bekannte Mailadresse geschickt werden:

corona@tanzsportkreis-sankt-augustin.de
Betreff „Trainingstag/Coronatest/Name/Vorname“

Erläuterungen:

  1. Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren, sind den immunisierten Personen gleichgestellt.
  2. Der angesprochene Testnachweis ist ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder ein von einem anerkannten Labor bescheinigter höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test. Selbsttests reichen nicht aus!
  3. Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind den immunisierten Personen gleichgestellt und von allen Nachweispflichten befreit.
    16- oder 17-jährige Schülerinnen und Schüler müssen wie die Erwachsenen die 2G+-Regel erfüllen. Dass heißt sie müssen immunisiert sein oder einen Testnachweis vorlegen bzw. den Nachweis einer „Boosterimpfung“ erbringen.

Verstöße gegen diese Regelungen können nicht abgemahnt werden. Wer den Trainingsbetrieb ohne 2G+ – Status aufnimmt, riskiert bei Kontrolle durch das Ordnungsamt Strafen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Strafen an den Verein kommen, werden wir den Verursacher in Regress nehmen. Auch ist bei Verstoß mit generellem Hausverbot zu rechnen.

Bislang konnte der Trainingsbetrieb reibungslos aufrecht erhalten bleiben, weil sich alle an die Clubregeln gehalten haben.
Dafür bedankt sich der Vorstand herzlich!

Stankt Augustin, 11. Januar 2022

Anne Beaumont
1. Vorsitzende