Zutritt zum Tanztraining nur mit 2G+-Nachweis!

Nach der ab dem 28. Dezember 2021 geltenden Corona-Schutzverordnung gilt für den Trainingsbetrieb in den Sporthallen des TSK ab sofort folgende Regelung:

Die die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) bleiben bestehen. Das bedeutet, dass das Betreten der Räumlichkeiten weiter unbedingt mit Maske (mindestens eine medizinische) zu geschehen hat, die Maske nur zum Training abgelegt werden darf.

Das gemeinsame Training in Innenräumen ist nur noch nach der 2G+-Regel möglich. Das heißt, immunisierte Personen (gemeint sind geimpfte – auch 3-fach geimpfte Personen – und genesene Personen) müssen zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.

Für die Teilnahme an den Gruppenstunden ist der aktuelle Testnachweis zwingend von den Trainern zu kontrollieren.
Für das Freie Training in den Hallen muss bis spätestens drei Stunden vor der geplanten Nutzung ein aktueller Testnachweis elektronisch an die bekannte Mailadresse geschickt werden:

corona@tanzsportkreis-sankt-augustin.de
Betreff „Trainingstag/Coronatest/Name/Vorname“

Erläuterungen:

  1. Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
  2. Der angesprochene Testnachweis ist ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebniss eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder ein von einem anerkannten Labor bescheinigter höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test. Selbsttests reichen nicht aus!
  3. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
    Sie sind aber in der Ferienzeit bis einschließlich 9. Januar 2022 dazu verpflichtet, für das Training ebenfalls einen aktuellen Testnachweis vorzulegen.
    Ab dem 10.01.2022 sind Schüler*innen im Alter bis 15 Jahren von allen Nachweispflichten befreit.
    Vom 10.01.2022 bis zum 16.01.2022 sind 16- oder 17-jährige Schülerinnen und Schüler von der 2G+ Nachweispflicht für die aktive Teilnahme an Wettkampf oder Training befreit.
    Ab dem 17.01.2022 gelten für sie die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene.

Verstöße gegen diese Regelungen können nicht abgemahnt werden. Wer den Trainingsbetrieb ohne 2G+ – Status aufnimmt, riskiert bei Kontrolle durch das Ordnungsamt Strafen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Strafen an den Verein kommen, werden wir den Verursacher in Regress nehmen. Auch ist bei Verstoß mit generellem Hausverbot zu rechnen.

Wir hoffen auf euer aller Verständnis und vertrauen darauf, dass ihr uns mit der Beachtung der Regeln unterstützt.
Kurzfristige Änderungen dieser Nutzungsregelung sind natürlich möglich und werden zeitnah kommuniziert.

Stankt Augustin, 28. Dezember 2021

Anne Beaumont
1. Vorsitzende