Zutritt zum Tanztraining nur mit 2G-Nachweis!

Ab heute, Mittwoch dem 24. November 2021 tritt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie sieht Zugangsbeschränkungen für den Freizeit- und Kulturbereich vor.

Ab sofort gilt daher im TSK für das Training die 2G-Regel:

alle Personen ab 16 Jahren (Tänzer*innen u. Begleitungen) müssen vollständig geimpft oder genesen sein!

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind davon ausgenommen.

Weitere detailliertere Informationen folgen zeitnah in einem Rundschreiben an alle Mitglieder.

Anne Beaumont
1. Vorsitzende