3G-Nachweis zum Training erforderlich!

Die  zurzeit gültigen Corona-Schutzmaßnahmen sehen generell die Vorlage eines 3G-Nachweises für den Zutritt zum Clubhaus und zum Training vor. Dies haben wir auch in den letzten Mailings allen unseren Mitgliedern kommuniziert.

Kinder und Jugendliche sind laut der offiziellen Regel in gewissem Maße davon ausgenommen. Das bedeutet: Kinder, die an einer regelmäßigen Schultestung teilnehmen, müssten keinen zusätzlichen Test mehr machen und Kinder bis zum Schuleintritt ohnehin nicht.

Zurzeit sind es aber vorwiegend die Kinder und Jugendlichen sowie allgemein nicht-geimpfte Personen, die das Infektionsgeschehen maßgeblich beeinflussen. Sehr häufig kommt es auch vor, dass Kinder aus verschiedensten Gründen gar nicht an der regelmäßigen Schultestung teilnehmen, sei es weil sie in Quarantäne waren, oder krank, oder aus anderen Gründen gar nicht in der Schule waren. Natürlich hoffen wir, dass die Kinder, sollten sie krank sein und nicht in die Schule gehen, dann auch nicht zum Training kommen/geschickt werden. Aber können wir das kontrollieren bzw. gewährleisten?

Die unsichere Handhabung in den Schulen hat uns im Vorstand dazu bewogen, auch für die Kinder und Jugendlichen eine Testpflicht bzw. die Nachweispflicht aufrecht zu halten. Es kann der Nachweis der Schultestung erbracht werden (max. 48 Std. alt), oder gerne vor Ort ein Schnelltest unter Aufsicht der Trainer gemacht werden.

Wir möchten dabei den Schutz aller im Auge behalten und bitten Sie um Ihr Verständnis für diese Maßnahme!

Anne Beaumont
1. Vorsitzende