3G-Nachweis zum Training erforderlich!
Liebe Tanzsport-Freunde!
ab Freitag 20. August 2021 tritt in NRW landesweit einheitlich die neue Regelung zum Schutz vor Corona in Kraft.
Für unseren Trainingsbetrieb bedeutet das, kein Training ohne 3G-Nachweis (Geimpft/Genesen/Getestet)! Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der Nachweis muss vor Beginn des Trainings dem jeweiligen Trainer vorgelegt werden.
Für Kinder unter 15 Jahre gibt es keine Testpflicht, für Schüler genügt die Vorlage eines gültigen Schülerausweises.
Alle anderen TSK-Corona-Regeln bleiben weiterhin gültig.
Es ist an alle Mitglieder (die uns eine Einverständniserklärung abgegeben haben) ein Mailing mit Informationen verschickt worden.
Anne Beaumont
1. Vorsitzende