Liebe Tanzsport-Freunde!
Seit Samstag, dem 19. März 2022 ist die neue Regelung zum Schutz vor Corona in Kraft. Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Die aktuell geltenden Regeln für den Trainingsbetrieb im TSK lauten:
- Dass Training ist nur mit 3G–Nachweis möglich!
- Der jeweilige Nachweis muss zum Training mitgeführt werden und wird von den Trainern kontrolliert.
Für das Freie Training muss der Nachweis vor dem geplanten Training an corona@tanzsportkreis-sankt-augustin.de mit Betreff „Trainingstag/Coronatest/Name/Vorname“ gemailt werden. - Jeder hat sich in die im Vorraum ausliegende Anwesenheitsliste einzutragen.
- Im Clubhaus herrscht Maskenpflicht. Die Maske darf jedoch zum Training abgenommen werden.
Was tun bei einem positivem Testergebnis?
Stand 05.02.2022
Personen mit positivem Testergebnis (infizierte Personen) müssen unmittelbar ihre engen persönlichen Kontakte der vergangen zwei Tage seit Symptombeginn/ positiven Testergebnis informieren. Das gilt insbesondere, wenn der Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum über einen längeren Zeitraum bestand, oder in einem direkten Kontakt (über 10 Minuten) kein Abstand von 1,5 Metern untereinander eingehalten wurde und keine medizinischen Masken getragen wurden.
Eine Pflicht zur Isolierung bzw. Quarantäne gilt gemäß der Corona-Test-Quarantäne-Verordnung automatisch und ist direkt umzusetzen für:
- Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist,
- Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen,
- Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterzogen haben– bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses.
Über die Quarantäne von Personen, die engen persönlichen Kontakt zu infizierten Menschen hatten, ohne im selben Haushalt zu leben, entscheidet die örtliche Ordnungsbehörde in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt je nach Intensität des Kontaktes
Auch wenn eine Quarantäne nicht angeordnet wird, haben Kontaktpersonen sich für 10 Tage nach dem Kontakt bestmöglich abzusondern.
Haushaltsangehörige und andere Kontaktpersonen müssen dann nicht in Quarantäne, wenn sie entweder
- über eine nachgewiesene Auffrischimpfung verfügen, oder
- sowohl geimpft als auch genesen sind
- zwei Mal geimpft sind, wobei dies nur zwischen dem 15. und dem 90. Tag nach der zweiten Impfung gilt
- oder genesen sind, wobei dies allein zwischen dem 28. und 90. Tag nach Abnahme des positiven Tests gilt.
Treten Krankheitssymptome auf, sind die Personen verpflichtet, sich in Selbstisolierung zu begeben und eine Testung durchführen zu lassen.
„Isolierung“ ist eine zeitlich befristete Absonderung von infizierten oder bestimmten ansteckungsverdächtigen Person von anderen Menschen für die Dauer des Zeitraums, in der die unter Isolierung stehende Person in der Lage ist, das Virus weiterzugeben. „Quarantäne“ ist die entsprechende Absonderung von Kontaktpersonen, also von Personen, die mit einer infizierten Person Kontakt hatten.
Folgende Maßnahmen sind einzuhalten:
- direkter Rückzug in die eigene Wohnung, das eigene Haus oder die Unterkunft
- kein Verlassen der Unterkunft während der Quarantäne, auch nicht zum Einkaufen oder zum Ausführen eines Hundes. Das müssen nun andere erledigen
- Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Unterkunft müssen strikt vermieden werden
- Kontakte zu anderen, nicht in der Quarantäne befindlichen Menschen innerhalb der Unterkunft sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dann müssen wichtige Verhaltensregeln eingehalten werden, wie das Tragen einer medizinischen Maske, gute Handhygiene und ausreichendes Lüften in den Räumen.
- Der eigene Garten, der Balkon oder eine Terrasse dürfen genutzt werden – aber nicht, um andere Menschen zu treffen
- Die Wohnung darf nur verlassen werden, um einen PCR-Corona-Test durchführen zu lassen. Dabei ist es sehr wichtig, die Verhaltensregeln einzuhalten (Abstand halten, Hygieneregeln beachten, medizinische Maske tragen)
Isolierung bzw. Quarantäne bei infizierten Personen und deren Kontaktpersonen enden grundsätzlich nach 10 Tagen.
Sie kann vorzeitig nach sieben Tagen mit einem negativen Coronaschnelltest oder einem negativen PCR-Test beendet werden, wenn in den vergangenen 48 Stunden keine Symptome vorlagen.
Die Beendigung einer Isolierung ist auch mit einem PCR-Test mit einem CT-Wert über 30 möglich. Der Testnachweis muss für mögliche Kontrollen der Behörden mindestens einen Monat aufbewahrt werden.